Winterurlaub in Reit im Winkl
Landhaus am Letten

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,  sobald das Zimmer schriftlich bestellt und zugesagt  worden ist.
2. Der  Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner  zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag  abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
D.h. dem Gast gegenüber ist der Vermieter verpflichtet, die reservierte Unterkunft auch wirklich zur Verfügung zu stellen. Tut er das nicht, so muss er den entstandenen Schaden ersetzen. Dies kann z.B. darin bestehen, dass der Gast Mehraufwendungen für das Anmieten einer Ersatzunterkunft in Kauf nehmen muss. Selbstverständlich ist der Gast auch in diesem Fall verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
4.1 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu bezahlen, und zwar für die gesamte vorgesehene Aufenthaltsdauer,  abzüglich der vom Gastwirt eingesparten Aufwendungen.
Der Gast hat auch dann seinen Verpflichtungen nachzukommen, wenn er die bereitgestellte Unterkunft nicht bezieht, diese vor Vertragsbeginn (Anreisedatum) abbestellt, gar nicht erscheint, verspätet anreist oder vorzeitig abreist.
4.2 Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung in Ferienwohnung 10 Prozent des Übernachtungspreises.
5.1 Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.2   Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.